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SG Dortmund, 08.03.2001 - S 14 KA 164/99 |
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 08.03.2001 - S 14 KA 164/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - L 11 KA 94/01
- BSG, 12.03.2003 - B 6 KA 41/03 R
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 49/09
Vertragsarztangelegenheiten
Der Beschwerdeausschuss bestätigte mit Beschluss vom 09.05.2001 die Entscheidungen des Prüfungsausschusses und führte ergänzend aus, er führe seine Entscheidungspraxis fort, nachdem die Praxismitglieder gegen einen Regress wegen unzulässiger SSB-Verordnungen und überhöhter SSB-Kosten in den Quartalen I/1995 und II/1995 keinen Widerspruch eingelegt und gegen die die Quartale III/1995 bis IV/1996 betreffenden Beschlüsse des Beschwerdeausschusses am 28.06.1999 erfolglos Klage (Sozialgericht (SG) Dortmund, Urteil vom 08.03.2001 - S 14 KA 164/99 -) erhoben hätten.Mit Beschluss vom 07.02.2002 hat das SG das Ruhen des Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Parallelverfahren - S 14 KA 164/99 -, in dem zwischen den ehemaligen Mitgliedern der Gemeinschaftspraxis die Rechtmäßigkeit eines SSB-Regresses in den Quartalen III/1995 bis IV/1996 aufgrund der Verordnung koaxialer Interventionssets sowie Volon A im Umfange von ca. 2 Millionen DM strittig gewesen ist, angeordnet.